Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan von Sika und hauptsächlich verantwortlich für:
- Das Festlegen von Leitbild und Unternehmenspolitik,
- Die Entscheidung über Unternehmensstrategie und Organisationsstruktur,
- Das Ernennen und Abberufen der Mitglieder der Konzernleitung,
- Das Ausgestalten des Finanz- und Rechnungswesens,
- Das Festlegen des Dreijahresplans sowie des Jahresund Investitionsbudgets.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Ihre Amtsdauer läuft gestaffelt ab. Eine Wiederwahl ist jederzeit möglich. Wird das 70. Lebensjahr erreicht, stellen die Verwaltungsräte ihr Mandat zur Verfügung. Gegenseitige Einsitznahmen im Verwaltungsrat von kotierten Gesellschaften existieren nicht. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte den Präsidenten sowie den Vizepräsidenten.
Gegenwärtig setzt sich der Verwaltungsrat der Sika AG aus neun Mitgliedern zusammen. Keiner der Verwaltungsräte gehörte in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren der Geschäftsleitung des Konzerns oder einer Konzerngesellschaft an. Sooft es die Geschäfte erfordern, versammelt sich der Verwaltungsrat auf Einladung des Präsidenten. Im Geschäftsjahr 2010 trat er sechsmal zusammen. Der Vorsitzende der Konzernleitung nimmt jeweils mit beratender Stimme an den Verwaltungsratssitzungen teil. Die übrigen Mitglieder der Konzernleitung nehmen nach Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich, mit beratender Stimme an diesen Sitzungen teil.
Über die Umsetzung der Verwaltungsratsbeschlüsse lässt sich der Präsident regelmässig und umfassend von den verantwortlichen Mitarbeitern Bericht erstatten. Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden der Konzernleitung sowie vom Finanzchef mindestens einmal im Monat schriftlich über den Geschäftsgang informiert. Ausserordentliche Vorfälle werden dem Präsidenten bzw. dem Auditausschuss – soweit dessen Verantwortungsbereich betroffen ist – unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Die interne Revision erstattet sowohl dem Präsidenten als auch dem Auditausschuss Bericht im Rahmen des Prüfungsplans.
